1992 schuf der Europarat mit dem CDBI (Steering Committee on Bioethics) einen Rahmen für den internationalen Diskurs zwischen Bioethik-ExpertInnen, die von den EU-Mitgliedsländern entsandt werden. Das CDBI verfasst Empfehlungen und Überkommen der EU-Mitgliedsländer zu bioethischen Fragestellungen. 1997 beschloss man die Oviedo-Konvention, einen völkerrechtlichen Vertrag über Menschenrechte und Biomedizin. Sie wird auch als Bioethikkonvention bezeichnet. Weitere Zusatzprotokolle zum Verbot des Klonens von Menschen, der biomedizinischen Forschung und der Organtransplantation folgten. Von den 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben bisher 34 Staaten die Bioethikkonvention unterzeichnet und 22 Staaten haben sie zusätzlich ratifiziert. Österreich hat grundsätzlich zugestimmt, jedoch aufgrund zu geringer Standards beim Embryonenschutz und anderer Probleme nicht unterzeichnet.
s, 10.03.2013