Der Wissenschaftsfonds FWF ist für viele ForscherInnen in Österreich eine wichtige Anlaufstelle, um finanzielle Unterstützung zu beantragen. Dafür müssen Projektanträge eingereicht werden, die einem komplexen Prüfverfahren unterzogen und von internationalen GutachterInnen als förderungswürdig oder nicht förderungswürdig beurteilt werden. Für einen negativen Bescheid reichen oft schon geringe Verbesserungsvorschläge der GutachterInnen. Es gibt die Möglichkeit, abgelehnte Anträge zu überarbeiten und wieder einzureichen.
Der FWF hat mit 1. Jänner 2015 seine Antragsrichtlinien verschärft und unter anderem folgende Änderungen eingeführt:
Nach dreimaliger Projektablehnung mit der Bitte um Überarbeitung darf das entsprechende Projekt in Zukunft ein Jahr lang nicht mehr eingereicht werden. Mit der schlechtesten Bewertung eines Antrages durch die GutachterInnen muss damit sofort ein Jahr lang pausiert werden.
Klingt diese Neuerung auf den ersten Blick nicht dramatisch, so kann sie doch schwerwiegende Folgen für die WissenschaftlerInnen haben.
"Wenn einer in den Supermarkt geht und dreimal vergeblich nach Milch sucht, darf er dann in diesem Supermarkt ein Jahr lang nicht mehr nach Milch fragen?", so kommentiert etwa der Zellbiologe Michael Jantsch von den Max F. Perutz Laboratories in Wien die neuen Förderrichtlinien des FWF. Er sieht vor allem die jungen WissenschaftlerInnen in Gefahr, für die dieses eine Jahr Aussetzen die Existenz bedrohen kann.
Auch von den Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen gibt es einen Aufschrei: Diese sehen ihre Sparte durch die neuen Kriterien deutlich benachteiligt. So müssen die Publikationen in speziellen Datenbanken gelistet sein, was in den Geisteswissenschaften laut Susanne Weigelin-Schwiedrzik, Vizerektorin für Forschung an der Uni Wien, schwer zu erfüllen sei. Weiters sei die vom FWF geforderte Internationalisierung nicht schlüssig und stehe in Widerspruch zu dessen Förderpraxis.
Anders sieht das der FWF selbst, der die Änderungen laut eigenen Angaben auf Basis solider Daten durchgeführt hat. Wenn ein Antrag drei Mal abgelehnt werde, so sei er eben nicht gut genug, und die zuständigen WissenschaftlerInnen brauchen genügend Zeit für eine grundlegende Überarbeitung, so FWF-Präsidentin Pascale Ehrenfreund. „Sollte sich herausstellen, dass es Benachteiligungen von einzelnen Gruppen gibt, werden wir die Kriterien diskutieren," geht Ehrenfreund auf die Kritik aus der Wissenschaft ein.
Die neuen Richtlinien sehen auch mehr Transparenz vor – so kennen die WissenschaftlerInnen in Zukunft die Bewertungen ihrer Anträge sowie die schriftlichen Stellungnahmen, was allgemein begrüßt wird.
Tatsache ist, dass es in Österreich zu wenig Fördermittel für die Forschung gibt. Dem FWF steht nicht genügend Geld für alle eingehenden Anträge zur Verfügung, und somit muß er die Kriterien für einen positiven Bescheid immer höher ansetzen. Im Jahr 2013 standen beispielsweise dem jährlichen FWF-Budget von 200 Millionen Euro Anträge in der Höhe von 777,5 Millionen Euro gegenüber.
Quelle:
Der Standard, 27.01.2015, "Zu wenig Butter auf dem Brot: FWF verschärft Antragsrichtlinien"
Artikel verfasst am 1. Februar 2015
s, 02.02.2015