Ethikkommissionen in Österreich

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1975 überarbeitete die Weltärztekonferenz die Deklaration von Helsinki und verpflichtete die WissenschaftlerInnen und MedizinerInnen, ihre Vorhaben durch unabhängige Gremien beurteilen zu lassen. Weltweit werden daraufhin Ethikkommissionen gegründet. Sie begutachten klinische Forschungsprojekte und nehmen zu ethischen Fragen in der Forschung Stellung. Sämtliche Versuche am Menschen in den Spitälern und Universitätskliniken, etwa um neue Medikamente oder Therapien zu entwickeln, müssen von den Ethikkommissionen genehmigt werden.

1980 werden in den medizinischen Fakultäten in Wien, Graz und Innsbruck die ersten österreichischen Ethikkommissionen gegründet.

Die Bioethikkommision beim Bundeskanzleramt

Neben den Ethikkommissionen in den Krankenhäusern gibt es in vielen Ländern beratende Organe für bioethische Fragestellungen. Sie unterstützen die Regierungen bei brisanten Fragen wie zum Beispiel Embryonenforschungen und Stammzellengewinnung.

In den 1970er Jahren bestellten die USA eine Bioethikkommission, 2001 folgten Deutschland (Deutscher Ethikrat), die Schweiz (Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin) und Österreich. Am 29. Juni 2001 beginnt in Österreich die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt ihre Tätigkeiten.

Die Bioethikkommission berät den Bundeskanzler und diskutiert aktuelle ethische Fragestellungen in der Medizin. Sie veröffentlicht Empfehlungen für die Praxis, erarbeitet Gesetzesvorschläge und erstellt Gutachten zu konfliktträchtigen Themen. In ihrer Beratungstätigkeit ist sie unabhängig. Der Bioethikkommission gehören Fachleute aus Medizin, Molekularbiologie, Genetik, Rechtswissenschaften, Soziologie, Philosophie und Theologie an. Sie sind jeweils auf 2 Jahre bestellt.

s, 10.03.2013