Noch einige Wochen dauert die Fastenzeit an – und wird von vielen als Anlass zum Verzicht genommen. KrebspatientInnen in der Chemotherapie wird jedoch empfohlen, vermehrt zu essen, um Nebenwirkungen wie Gewichtsverlust zu mildern. Studien zeigen aber, dass die umgekehrte Variante – Fasten und kurzzeitiges Hungern – positive Effekte auf den Krankheitsverlauf hat.
Was passiert beim Fasten?
Im Normalzustand ist Glukose (Traubenzucker) die wichtigste Energiequelle für unsere Zellen. Beim Fasten wird anfangs die Glukose aus der Nahrung und anschließend dessen Speicherform Glykogen in der Leber als Energiequelle herangezogen. Wenn die Glykogenspeicher leer sind, dienen schließlich Fettsäuren und Glycerin aus Fettgewebe als Energielieferanten.
Zellen reagieren auf Fasten mit der so genannten Autophagie (aus dem Altgriechischen „selbst fressen“). Das ist ein Prozess, der das zelluläre Gleichgewicht aufrechterhalten soll – falsch gefaltene Proteine und ganze Organellen, die immer wieder entstehen können, werden abgebaut und das Zellwachstum wird eingeschränkt. Eine defekte Autophagie kann zu vermehrtem Zellwachstum und damit zur Entstehung von Krebs führen.
Autophagie als Faktor in der Chemotherapie
Autophagie bedeutet aber auch Stressresistenz und damit Resistenz gegen chemotherapeutische Medikamente. Krebszellen sind hingegen mutierte Zellen. Sie können keine Autophagie betreiben und sind nicht gegen Stress geschützt - die Chemotherapie tötet so selektiv Krebszellen ab. Damit stellt Fasten eine Möglichkeit dar, die Spezifität von Chemotherapien zu erhöhen. Dazu sind allerdings weitere Studien notwendig: Beispielsweise wie man Nebenwirkungen des Fastens, wie Kopfschmerzen und Übelkeit, vermeidet und ob längerfristiges oder intermittierendes Fasten (stunden- oder tageweise auf Nahrung verzichten) effektiver sind.
Originalpublikation: Sidra Naveed, Muhammad Aslam, and Aftab Ahmad (2014) Starvation Based Differential Chemotherapy: A Novel Approach for Cancer Treatment. Oman Medical Journal, DOI: 10.5001/omj.2014.107
Erstellt am 12. März 2015
s, 12.03.2015