Finden ErmittlerInnen an einem Tatort oder Tatwerkzeug biologische Spuren, etwa Haare oder Blut, so können sie daraus einen genetischen Fingerabdruck erstellen. Damit können sie eine Person eindeutig identifizieren, wie mit einem normalen Fingerabdruck. Praktisch alle biologischen Spuren (Blut, Speichel, Hautzellen, Sperma, Haarwurzeln) lassen sich untersuchen und mittels Vergleichsprobe einer Person zuordnen. Wenn eine ausgewertete DNA-Spur und das DNA-Profil einer verdächtigen Person übereinstimmen, kommt diese als TäterIn in Betracht, andernfalls können die KriminalistInnen den/die Verdächtige/n von ihrer Liste streichen. Andererseits können auch Opfer oder deren Spuren identifiziert werden, und so hätte ein stecknadelkopfkleiner Blutspritzer des Opfers Jenny Towler auf dem Handschuh des Verdächtigen Mackie M. letzteren wohl in den Tower von London gebracht (B. Brecht, Die Dreigroschenoper).
s, 10.03.2013