Nachweis von GVO

s_150_800px_aufschluss_viola Bild: Foto: Vienna Open Lab, cc/by-sa

Um zu kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden, in Österreich sind keine gentechnisch veränderten (gv) Nahrungsmitteln zugelassen, untersuchen die Lebensmittelbehörden, Importeure und Produzenten die Rohstoffe oder fertigen Produkte regelmäßig nach DNA aus gv-Lebewesen. Die KontrolleurInnen reinigen zunächst die DNA des Lebensmittels auf, und versuchen dann mittels der PCR-Methode Bestandteile aus gv-Lebewesen nachzuweisen. Bei manchen Produkten, wie etwa Sojaöl, das man im Vakuum auf 120°C erhitzt, wird jedoch die DNA bei der Produktion zerstört. Die Behörden können dann bloß die Zertifikate der verwendeten Rohstoffe überprüfen.

s, 10.03.2013