Als die ersten gentechnisch veränderten Organismen das Licht des Labors erblickten, begannen sich die WissenschaftlerInnen über die Auswirkungen und möglichen Risiken der neuen Technologie Gedanken zu machen. Im Februar 1975 diskutierten 140 MolekularbiologInnen aus 16 Ländern auf der Asilomar-Konferenz in Kalifornien, welche Regeln und Sicherheitsvorkehrungen für die gentechnische Forschung nötig sind. Ihre Befunde waren Grundlage zunächst für Gesetze in den USA, später in anderen Staaten. 1995 trat das Österreichische Gentechnik-Gesetz in Kraft. Es wurde mehrmals überarbeitet, die aktuelle Version gilt seit Dezember 2005. Drei eigenständige Kommissionen befinden, ob gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) freigesetzt oder verkauft werden dürfen, über die genetische Analyse und Gentherapie am Menschen, beziehungsweise das Arbeiten mit GVOs in Laboratorien und Gewächshäusern.
s, 10.03.2013