In Europa müssen alle Lebens- und Futtermittel, bei denen zumindest einer der Bestandteile aus gv-Lebewesen stammt, gekennzeichnet werden - "Dieses Produkt enthält gentechnisch veränderte Organismen", wenn sie mehr als 0,9 % der Inhaltsstoffe ausmachen. In Österreich ist die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für die Ãberprüfung der Kennzeichnungspflicht und Einhaltung der Richtlinien zuständig. Ihre Ergebnisse werden vom Bundesministerium für Gesundheit regelmässig veröffentlicht. Im Jahr 2008 wurden 199 Proben getestet und es konnte in 76 Fällen gv-Soja oder Mais nachgewiesen werden. Alle Fälle lagen allerdings unter dem Schwellenwert von 0,9 % und waren somit nicht kennzeichnungspflichtig. Quelle: BMG
s, 10.03.2013