Forschung am Menschen

s_150_751px-Karl-Brandt Bild: Bild: gemeinfrei

Nach im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen der Nationalsozialisten stellte der I. Amerikanische Militärgerichtshof 1947 den Nürnberger Kodex über zulässige medizinische Versuche auf. Er besagt unter anderem, dass die Versuchsperson ausdrücklich zustimmen muss und das Experiment jederzeit abbrechen kann. Tod oder ein dauernder Schaden darf nur dann in Kauf genommen werden, wenn der Versuchleiter an sich selbst experimentiert. In der Deklaration von Helsinki definierte der Weltärztebund im Jahr 1964 Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Obwohl die inzwischen bei verschiedenen Generalversammlungen aktualisierte Deklaration kein völkerrechtlich verbindliches Recht ist, hat sie großen Einfluss auf die ärztliche Ethik und nationale Regelungen.

s, 10.03.2013